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FAQ Vermittlung

Wenn Sie sich für unsere Lieblinge entscheiden, bedenken Sie bitte, dass es sich um Tiere handeln kann, die zum Teil Schlimmes durchgemacht haben. Etliche von Ihnen wurden ausgesetzt, manchen wurde auch noch Schlimmeres angetan. Neben einer Extraportion Liebe und Ihrem Schutz benötigen manche Samtpfoten vor allen Geduld, Geduld und nochmals Geduld.

Viele unterschätzen das und rufen uns enttäuscht an, wenn der neue Hausgenosse nicht schon nach einigen Tagen schnurrend auf den Schoß springt. Es kann schon einmal einige Wochen dauern, bis das Eis gebrochen ist. Dann aber, seien Sie sicher, ist es Liebe für immer – zumindest von Seiten der Katzen.

Link: Anschaffung einer Katze

Medizinisches

In der Regel sind unsere Tiere kastriert, entfloht, entwurmt, tätowiert, gechippt sowie gegen Katzenschnupfen und -seuche geimpft.

Viele Katzen werden inzwischen mittels eines Bluttests auf die Erreger FIV und FeLV getestet.
Bei Freigängern kommt noch die Impfung gegen Tollwut und/oder FeLV dazu.

Katzenkinder

Auch Katzenkinder haben wir mehr als genug. Bedenken Sie jedoch bitte, dass der Katzenschutzbund Köln keine Katzenbabys in Einzelhaltung vermittelt, sondern nur paarweise oder zu einer bereits vorhandenen Katze hinzu! Kleine Kätzchen, die ohne einen Artgenossen und somit ohne Jagd- und Spielgefährten gehalten werden, entwickeln aus Einsamkeit oftmals starke Verhaltensstörungen. Wenn Katzenbabys aufgrund ihres Alters unkastriert vermittelt werden, verpflichtet sich der neue Besitzer laut Vermittlungsvertrag, die Kastration mit ca. 5-6 Monaten selbstständig durchführen zu lassen. Dies wird von uns auch zeitnah überprüft.

Haltung

Natürlich spielen bei der Vermittlung der Tiere auch noch andere Kriterien eine Rolle. So achten wir z.B. darauf, dass wir Freigänger nicht in die unmittelbare Nähe einer stark befahrenen Straße vermitteln. Freigang heißt nicht, dass der Besitzer morgens zur Arbeit geht, seine Katze raus lässt und das Tier erst, wenn der Besitzer nach Hause kommt, wieder in die Wohnung darf. Wo soll das Tier hin wenn es regnet, hagelt, kalt oder sehr heiß ist oder ein weniger netter Artgenosse oder Hund kommt? Es muss schon eine Fluchtmöglichkeit geben, wie eine Katzenklappe oder einen Eingang in den Keller oder das Gartenhaus. Ein vorhandener Balkon muss vernetzt und gesichert sein.

Des Weiteren werden wir keine Katze, die die Einzelhaltung bevorzugt, in einen Haushalt, wo der Dosenöffner ganztags außer Haus ist und nur Wohnungshaltung bieten kann, vermitteln.

Auch die Wohnungsgröße spielt eine Rolle. Wenn man bedenkt, wie groß das Revier einer draußen lebenden Katze ist, kann man sich vorstellen, das eine Katze mehr als nur ein paar Quadratmeter braucht. Für 2 Katzen sind 45 qm ein absolutes Minimum! Und dann muss das Tier auch in jeden Raum dürfen, außerdem müssen unterschiedlich hohe Rückzugsmöglichkeiten vorhanden sein (z.B. deckenhohe Kratzbäume, Catwalks an den Wänden).

Unsere Tiere werden nach Ihren Bedürfnissen vermittelt. Das heißt, ist Freigang angegeben, dann reicht kein Balkon. Ist dort Einzelhaltung angegeben, dann taugt das Tier in der Regel nicht als Zweittier. Das gleiche gilt für Zweittiere. Kein Zweittier wird als Einzeltier vermittelt, auch nicht, um erstmal zu testen ob man überhaupt mit Katzen leben mag um dann später ein weiteres Tier dazu zu holen.

Haben Sie Fragen zu einer artgerechten Katzenhaltung, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Sollten Sie Interesse an einem Tier gefunden haben oder geeignete Menschen kennen, die sich dieser manchmal etwas scheuen Tiere annehmen möchten, füllen Sie den in der Vermittlungsanzeige angegebenen Fragenbogen komplett aus.

Wenn Sie bei uns kein passendes Tier finden, schauen Sie auch auf die Homepage unseres Partnervereins, der „Katzenzuflucht “.
Hier finden Sie viele weitere Samtpfoten, die dringend ein neues Zuhause suchen.

Vermittlung

Haben Sie Ihren neuen Liebling auf der Pflegestelle einmal kennengelernt und passt es von beiden Seiten aus, steht der Vermittlung nichts mehr im Wege. Generell ist es so, dass wir die Katzen immer in ihr neues Zuhause bringen. Zum Wohle der Katze können wir uns auf diese Weise einen Eindruck über die Haltungsbedingungen verschaffen. Gerade bei Katzenbabys wird auch auf Gefahren hingewiesen die ein vielleicht unerfahrener Katzenhalter nicht erkennt. Vor Ort wird der Vermittlungsvertrag unterschrieben und die Schutz- bzw. Vermittlungsgebühr übergeben.

Sollte es vorkommen, dass sich eine neue Katze mit der vorhandenen nicht versteht, nehmen wir unsere Tiere auch wieder zurück. Es braucht aber meist einfach ein bisschen Geduld bis zusammen findet was zusammen passt.

Vermittlungsgebühr

Bei erfolgreicher Vermittlung unserer Katzen erheben wir eine Vermittlungsgebühr. Diese wird bei Einzug des Tieres/der Tiere in bar eingenommen.

Da zu diesem Thema immer wieder Fragen aufkommen, zeigen wir Ihnen unsere Beweggründe zu dieser Gebühr nachfolgend auf:

Eine Vermittlungsgebühr dient nicht der Bezahlung einer Ware, sondern dem Schutz des Tieres, welches wir vermitteln. Für die meisten Katzenfreunde ist es selbstverständlich, dass man sich die Anschaffung eines neuen Tieres genau überlegt und bestmögliche Bedingungen für den Liebling schafft.
Leider zeigt es sich immer wieder, dass es auch schwarze Schafe gibt. Für manche Menschen zählt nur, was auch etwas gekostet hat. Die Wertschätzung „geschenkter Tiere“ liegt bei solchen Menschen leider sehr niedrig, was sich teilweise auch in der Behandlung widerspiegelt. Dies möchten wir verhindern, denn jedes Tier hat ein gutes Zuhause und einen liebevollen Umgang verdient! Außerdem wird bei allem, was Geld kostet, die Entscheidung hinterfragt und bedacht. Eine „Investition“ will schließlich gut überlegt sein.
Denn wenn wir eins nicht möchten, dann sind es spontane Kätzchenkäufe zur Weihnachtszeit!

Eine Vermittlungsgebühr nehmen wir, weil die Tiere von der Aufnahme bis zur Vermittlung Kosten verursachen, die sich wie folgt zusammensetzen:

Unsere Katzen sind in der Regel bei der Vermittlung:
2x geimpft gegen Katzenschnupfen/-seuche, auf FIV/FeLV getestet, gechippt, kastriert, entwurmt, entfloht, ggf. gegen Tollwut/FeLV geimpft.

Folgende Kosten sind dafür anzurechnen:

    • 2x geimpft gegen Katzenschnupfen/-seuche ca. 70€
    • Tollwut/FeLV-Impfung bei definitivem Freigänger 40€ pro Impfung
    • entwurmt, entfloht ca. 20€
    • gechippt ca. 35€
    • FIV/FeLV-Test ca. 30€
    • Kastration ca. 100-150€ (Kater) bzw. ca. 150-240€ (Katze), variiert je nach Tierarzt

Somit fallen für eine Katze Kosten in Höhe von mindestens ca. 270€ und für einen Kater mindestens ca. 210€ an. Und dies stellt lediglich die Grundversorgung der Tiere dar. Zusätzlich entstandene Kosten durch weitere Krankheiten, Klinikkosten usw. sind hier nicht aufgeführt. Viele der von uns aufgenommen Katzen sind zu Anfang alles andere als gesund und wohlgenährt. Sie kommen oft in einem erbärmlichen und schwer kranken Zustand zu uns.

Nicht vergessen darf man den Wert eines jeden Tieres, welcher aber mit keinem Euro zu beziffern ist!

Trotzdem lässt sich der Aufzählung entnehmen, dass die Gebühr weder kostendeckend ist, noch zur Bereicherung des Vereins dient!
Futterkosten, Streu, Fahrten zum Arzt, Reinigungskosten etc. sind ebenfalls nicht in der Gebühr enthalten.

Und nun wünschen wir viel Spaß bei der Suche nach Ihrer „Traumkatze“.