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FAQ

„Spendenbescheinigung – wie funktioniert’s?“

Geldspenden

Bei der Überweisung einer Geldspende erstellen wir auf Anforderung eine Spendenbescheinigung. Bitte fügen Sie Ihrer Überweisung einen entsprechenden Hinweis und Ihre Adresse hinzu.

Spenden wie z. B. Futter, Streu, Spielzeug, etc. (privat)

Wenn Sie dem Katzenschutzbund Futter, Streu, Spielzeug oder ähnliches zur Verfügung stellen und auf die Erstattung der Kosten verzichten, erhalten Sie gegen Vorlage der originalen Kaufbelege eine Spendenbescheinigung. Bitte teilen Sie uns bei der Übergabe der Quittung/en formlos schriftlich mit, dass Sie auf die Kostenerstattung verzichten. Um uns die Arbeit zu erleichtern, bitten wir darum, die gespendeten Produkte separat zu bezahlen. Die Spendenbescheinigung trägt das Datum des Tages, an dem uns die Kaufbelege übergeben werden (Beispiel: Belege aus 2011 werden am 01.03.2012 eingereicht, Spendenbescheinigung wird für den 01.03. 2012 ausgestellt).

Sachspenden (gewerblich)

Wenn Sie bzw. Ihr Unternehmen dem Katzenschutzbund Köln Sachspenden überreichen, stellen wir Ihnen eine Spendenbescheinigung über den Einkaufspreis aus.

Fahrtkosten

Für Fahrten im Auftrag des Katzenschutzbundes Köln mit Ihrem eigenen Kfz können wir Ihnen über die gefahrenen Kilometer eine Spendenbescheinigung ausstellen. Dies können z. B. sein: Tierarzt-besuche mit Pflegetieren, Vor-/Nachkontrollen, Fangaktionen, Betreuung von Futterstellen, etc. Hierfür benötigen wir eine detaillierte Aufstellung der Fahrten mit Kfz-Kennzeichen, Kilometerstand am Anfang und Ende der Fahrt, gefahrene Kilometer, Ziel, Grund – eine Vorlage in Excel stellen wir gerne zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt dann nach aktueller Fahrtkostenpauschale, derzeit sind das 0,30 €/km.

Pflegestellen

Bei der Aufnahme von Pflegetieren kann für die Kosten von Futter und Streu eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Nähere Informationen erhalten Sie mit dem Pflegestellenvertrag.

Betreuung von Futterstellen

Für die Futterkosten bei der Betreuung einer Futterstelle stellen wir eine Spendenbescheinigung aus. Dafür benötigen wir die sortierten und gesammelten originalen Kaufbelege, weiterhin muss ein „Futterstellenvertrag“ abgeschlossen sein.

Anhang:

2012 – Pflegevertrag allgemein

2012 – Futterstellenvertrag